Zweitwohnsitz: Was ist bei der Haushaltsversicherung zu beachten?

Sie haben einen Zweitwohnsitz und fragen Sich, was Sie hinsichtlich der Haushaltsversicherung beachten müssen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir beantworten Ihnen im folgenden Text alle Fragen rund ums Thema. Dazu zählt etwa, ob die Zweiwohnung durch die Haushaltsversicherung mitversichert ist.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Ist die Zweiwohnung durch die Haushaltsversicherung mitversichert?

Häufig wird davon ausgegangen, dass der Zweitwohnsitz in der Haushaltsversicherung der Hauptwohnung mitversichert ist. Das ist jedoch normalerweise nicht der Fall.  Zwar enthalten ein paar wenige Haushaltsversicherung auch einen Schutz der Zweitwohnung. Das ist allerdings eher die Ausnahme. In der Regel müssen Sie eine zusätzliche Versicherung für Ihren Zweitwohnsitz abschließen oder können diesen in Ihre bestehende Versicherung aufnehmen lassen.

Eine Ausnahme bilden hier häufig Wohnungen von Studenten am Studienort. Diese müssen häufig nicht zusätzlich versichert werden. Stattdessen wird der Hausrat und Besitz häufig über die Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert. Das sollten Sie jedoch stets in Ihrer Haushaltsversicherung prüfen.

 

Wann zählt eine Wohnung überhaupt als Zweitwohnsitz?

Bei einer Zweitwohnung denken wohl viele an in Wochenend-/Ferienhaus oder an eine Pendlerwohnung. Doch woran erkennt man per Definition einen Zweitwohnsitz? Wir erklären es Ihnen:

Eine Variante ist der meldepflichte Zweitwohnsitz. Während der Hauptwohnsitz der Ort ist, an dem Sie ihren Lebensmittelpunkt besitzen, ist die Definition der Zweitwohnung weiter gegriffen. Der Zweit- bzw. Nebenwohnsitz ist ein geschlossener Raum, den Sie selbst über Ihren Hauptwohnsitz hinaus zum Schlafen und Wohnen nutzen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Zweitwohnung im Ausland. Diese ist im Prinzip so definiert wie der meldepflichtige Zweitwohnsitz – nur dass er sich nicht im Inland befindet. Zudem ist hier eine Abgrenzung zur sogenannten Außenversicherung in Haushaltsversicherungen vorzunehmen: Eine solche sicher Ihren Hausrat auch auf Reisen ab, also wenn Sie sich über eine begrenzte Zeit nicht am Hauptwohnsitz, sondern etwa im Urlaub oder bei Freunden befinden. Für eine Zweitwohnung im Ausland gilt die Außenversicherung allerdings nicht.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Zweitwohnung in einer Haushaltsversicherung zu versichern?

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit denen Sie auch den Besitz in einer Zweitwohnung gegen Schäden absichern können:

Einerseits können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz erweitern. In dem Fall müssen Sie bereits eine Haushaltsversicherung für Ihre Hauptwohnung besitzen und bei Ihrem Versicherer die Aufnahme des Nebenwohnsitzes anfragen. Infolgedessen wird Ihr Versicherungsbeitrag steigen. Dafür wiederum haben Sie alle Versicherungen an einem Ort.

Zum anderen können Sie für Ihren Nebenwohnsitz eine separate Haushaltsversicherung abschließen. Das ist dann notwendig, wenn sich Ihre bestehende Versicherung nicht entsprechend erweitern lässt. Dann wird der Besitz in Ihrer Zweitwohnung über eine separate Versicherung abgedeckt.

Damit Sie bei der Haushaltsversicherung für Ihre Zweitwohnung nicht zu viel zahlen, möchten wir Ihnen folgenden Versicherungsvergleich empfehlen:

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Hinweis:
Geben Sie beim Versicherer unbedingt an, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt und ob diese ständig bewohnt wird oder nicht. Ist es nicht der Fall, dass sie ständig bewohnt wird, besteht ein höheres Risiko für einen Einbruch. Aber auch Wasserschäden können teurer zu stehen kommen, da sie nicht direkt entdeckt werden. Was eine ständige Bewohnung bedeutet, definiert allerdings auch jeder Versicherer anders.

 

Fazit – Zweitwohnsitz: Was ist bei der Haushaltsversicherung zu beachten?

Im Artikel haben Sie erfahren, ob Ihre Haushaltsversicherung auch für den Nebenwohnsitz gilt und wie Sie den Besitz in einer Zweitwohnung schützen können. Ebenso haben wir Ihnen erklärt, was Sie bei einem Zweitwohnsitz im Ausland zu beachten haben. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

Schreibe einen Kommentar

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.