Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Haushalt und beweglichen Mobiliar aufgrund verschiedener Ursachen ab. Tritt ein versicherter Schaden ein, zahlt der Versicherer in der Regel einen Ersatz der beschädigten Sache oder deren Reparatur.
Doch ist es auch möglich, die Höhe des Schadens von der Versicherung auszahlen zu lassen? Hier bekommen Sie die Antwort. Außerdem erklären wir Ihnen, auf was Sie bei der Schadensmeldung achten müssen.
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Bei einem Versicherungsfall haben Sie bei einer Haushaltsversicherung üblicherweise zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Sie lassen den Schaden von einem Handwerker ausbessern bzw. tauschen die beschädigte Sache durch einen gleichwertigen Ersatz aus. Nach Vorlage der Rechnung bezahlt die Versicherung die aufgerufene Summe.
Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die beschädigte Sache durch eine Sache in gleicher Art sowie Größe ersetzt wird. Verbesserungen werden bei einem Austausch nicht mit bezahlt.
Möglichkeit 2:
Die Haushaltsversicherung bietet nach Schätzung des Schadens eine Abfindung an. Diese können Sie annehmen und sich somit den Schaden auszahlen lassen. Hier ist im Anschluss kein Nachweis einer Rechnung für die Reparatur oder den Austausch notwendig.
Doch aufgepasst: Das erste Angebot einer Versicherung fällt in der Regel geringer aus als der Schaden. Hier hilft es, wenn Sie einmal beim Versicherer nachfragen.
Wie Sie sehen, können Sie sich bei einer Haushaltsversicherung den Schaden auszahlen lassen. Falls Ihr Versicherer nicht von sich aus ein Abfindungsangebot unterbreitet, können Sie auch bei der Versicherung nach einer Auszahlung fragen. Bei einer Auszahlung des Schadens ist zwar der Nachweis des Schadens notwendig, aber nicht das Vorlegen einer Rechnung zur Reparatur / dem Austausch.
Damit der Schaden auch ausgezahlt wird, ist eine korrekte Schadensmeldung notwendig. Damit der Schaden von Ihrer Haushaltsversicherung anerkannt wird, sollten Sie folgendes beachten:
1. Schaden dokumentieren
Dokumentieren Sie die Schäden so gut wie möglich. Fertigen Sie hierzu Fotos von den Schäden an. Diese sollten aus verschiedenen Positionen und Sichtwinkeln angefertigt werden, damit der Schaden möglichst gut eingeschätzt werden kann.
2. Beschädigte Sachen aufbewahren
Bis der Schaden geregelt wurde, sollten Sie nach Möglichkeit die beschädigten Sachen aufbewahren. Eventuell werden sie noch für die Einschätzung des Schadens benötigt.
3. Kaufbelege aufheben
Ebenso sollten Sie stets Kaufbelege aufbewahren, falls Sie die Sache im Schadensfall ersetzt bekommen möchten.
4. Meldefrist beachten
Besonders wichtig ist es, dass Sie im Schadensfall die vertraglich festgelegten Meldefristen Ihrer Haushaltsversicherung kennen und auch einhalten. Ansonsten droht eine Absage Ihres Versicherers.
5. Höhe der Selbstbeteiligung kennen
Ebenso sollten Sie wissen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist. Liegt ein zu geringer Schaden vor, können Sie sich somit ein Schadensmeldung sparen.
6. Schadensmeldung vollständig einreichen
Achten Sie darauf, dass Sie die Schadensmeldung vollständig einreichen. Sie umfasst neben der Beschreibung des Schadens sowie Fotos davon auch ggf. Belege und Quittungen.
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