Deckt die Haushaltsversicherung einen Fahrraddiebstahl ab?

Jahr für Jahr werden in Österreich mehr als zehntausend Fahrräder gestohlen. Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern kann je nach Fahrrad ein großes Loch in den Geldbeutel reißen. Eine Haushaltsversicherung kann hier unter Umständen aushelfen. Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen erklären, ob und in welchen Umfang die Haushaltsversicherung Schäden durch einen Fahrraddiebstahl zahlt.

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Kurze Antwort

Eine Haushaltsversicherung zahlt üblicherweise einen Fahrraddiebstahl, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Der Diebstahl erfolgte bei einem Einbruch in Ihre Wohnung oder ein abgesperrtes Kellerabteil. Oder: Der Diebstahl erfolgte aus einem anderen Gebäudeteil am Wohnort und das Fahrrad wurde zuvor mit einem Schloss gesichert.

 

Lange Antwort

Nun habe Sie in kurzer Form erfahren, wann eine Haushaltsversicherung für einen Fahrraddiebstahl zahlt. An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch einmal genauer mithilfe von Beispielen erklären, wann die Versicherung zahlt und wann nicht. Außerdem geben wir Ihnen wichtige Informationen an die Hand, was Sie unter anderem je nach Wert des Fahrrads beachten müssen und wie Sie sich gegen einen solchen Diebstahl in jedem Fall absichern können.

 

Wann zahlt die Haushaltsversicherung einen Fahrraddiebstahl?

Eine Haushaltsversicherung zahlt den Diebstahl, wenn die entsprechende Leistung im Vertrag festgelegt wurde. Das ist jedoch bei den meisten Versicherungen dieser Art der Fall.

Zusätzlich muss eine der folgenden beiden Voraussetzungen eintreffen:

Möglichkeit 1: Das Fahrrad hat sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Wohnung oder einem abgeschlossenen Kellerabteil befunden.

Beispiel:
Sie haben Ihr Fahrrad in Ihrem abgeschlossenen Kellerabteil gelagert. Bei einem Diebstahl wurde das Fahrrad aus dem Keller entwendet.

Möglichkeit 2: Das Fahrrad wurde aus einem anderen Teil des Gebäudes gestohlen (z. B. dem Treppenhaus oder Dachboden) und war zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert.

Beispiel:
Sie stellen Ihr Fahrrad im Treppenhaus ab und sichern es mit einem Fahrradschloss. Dennoch wird es gestohlen.

 

Wann zahlt die Haushaltsversicherung den Fahrraddiebstahl nicht?

Eine Haushaltsversicherung zahlt nur im bestimmten Fällen bei einem Fahrraddiebstahl. Folgende Diebstähle sind dabei nicht versichert:

  • Das Fahrrad hat sich außerhalb des versicherten Gebäudes befunden als es gestohlen wurde (zum Beispiel auf dem Gehweg vorm Haus).
  • Das Fahrrad wurde aus einem gemeinschaftlich genutzten Raum (z. B. dem Hausflur) entwendet und war nicht angeschlossen.
  • Es wurde nicht das ganze Fahrrad gestohlen, sondern nur ein Teil bzw. mehrere Teile (Sattel, Lenker, Licht, Rad etc.).

Ein Diebstahl außerhalb des versicherten Gebäudes kann jedoch mit einer zusätzlichen Klausel bezüglich der groben Fahrlässigkeit mitversichert werden.

Wichtig:
Sie müssen unbedingt darauf achten, welchen Wert Ihre Haushaltsversicherung umfasst. Im Durchschnitt ist ein Fahrraddiebstahl nur mit bis zu 1.500€ versichert. Ist Ihr Fahrrad mehr Wert, sollten Sie eine spezielle Fahrradversicherung abschließen. Das gilt auch dann, wenn Sie häufig mit dem Fahrrad unterwegs sind und es außerhalb Ihres Zuhauses abstellen.

Wird nicht das gesamte Fahrrad gestohlen, kommt eine Haushaltversicherung für den Diebstahl in der Regel nicht auf.

 

Wie kann ich mein Fahrrad vor einem Diebstahl schützen?

Befolgen Sie folgende Tipps, um Ihr Fahrrad möglichst gut gegen Diebstähle zu sichern:

 

1. Nutzen Sie ein hochwertiges Schloss, welches mindestens 10% des Fahrradwertes kostet.

2. Sichern Sie das Fahrrad korrekt mit dem Schloss an einem festen Absperrplatz und befestigen Sie es nicht nur zwischen Rahmen und Reifen. Die Befestigung sollte am Rahmen erfolgen.

3. Verwenden Sie Sicherheitsschrauben, um Sattel und Räder zu befestigen.

4. Wählen Sie einen belebten Ort, um das Fahrrad abzustellen.

5. Registrieren Sie Ihr Fahrrad auf fase24.at.

 

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