Schaden durch Hund: Zahlt die Haushaltsversicherung?

Hunde zählen zu den treusten Begleitern des Menschen und sind eines der beliebtesten Haustiere. Ein Hund in der Wohnung oder im Haus kann allerdings unter Umständen auch große Schäden anrichten. Das beginnt bei zerfressenen Schuhen über zerkratzte Möbel bis hin zum zerstörten Sofa.

Entsprechend stellt sich vielen Hundebesitzern die Frage: Sind Schäden durch einen Hund in einer Haushaltsversicherung versichert? Im Folgenden erhalten Sie von uns die Antwort.

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Kurze Antwort

Haushaltsversicherungen versichern den Wohnungsinhalt und bewegliches Mobiliar gegen bestimmte Schäden. Zu diesen zählen etwa Brandschäden, Diebstahl oder auch bestimmte Wasserschäden. Ob Schäden durch Hunde versichert sind, hängt immer von der abgeschlossenen Versicherung ab. Wenige Policen decken diese Schäden immer ab. Bei anderen muss der Hund zusätzlich mitversichert werden. Das wiederum ist auch mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden.

Viele Haushaltsversicherungen bieten auch gar keine Versicherung von Schäden durch Hunde an. Hier lohnt es sich, die unterschiedlichen Tarife zu vergleichen.

Weiterhin ist bei allen Haushaltsversicherungen eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. Ob darin auch Haustiere versichert sind, hängt ebenfalls von der Versicherung ab. Fragen Sie im Zweifelsfall deshalb bei Ihrem Versicherer nach.

 

Lange Antwort

Sie haben nun in Kurzform erfahren, ob Hunde in einer Haushaltsversicherung mitversichert sind. In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen tiefergehende Informationen bieten. Dabei gehen wir darauf ein, welche Versicherung für welche Art des Schadens durch Hunde zuständig ist.

 

Schäden am eigenen Wohnungsinhalt

Haustierbesitzer kennen es: Die Katze zerkratzt lieber das Sofa anstatt den extra dafür gekauften Kratzbaum. Oder: Dem Hund schmecken die Küchenschränke scheinbar besser als sein Futter. Für solche Schäden am eigenen Wohnungsinhalt kommen in der Regel nur sehr wenige Haushaltsversicherungen auf. Und das ist auch nur der Fall, wenn hierfür ein Zusätzlicher Baustein zur Police hinzugebucht wurde.

Andere Versicherungen hingegen kommen für solche Fälle gar nicht auf. Dann heißt es: Sie selber müssen für den Schaden aufkommen und Ihr Haustier das nächste Mal besser erziehen.

Über einen Vergleich kann herausgefunden werden, welche Haushaltsversicherung derartige Schäden abdeckt:

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Schäden am Eigentum Dritter

Wenn der Hund dritten Personen Schaden anrichtet, kommt hierfür die Haushaltsversicherung nicht auf. Ein Beispiel für einen solchen Schaden ist etwa eine durch den Hund zerstörte Brille oder eine angefressene Handtasche. Für diese Schäden kommt eine Haftpflichtversicherung auf. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Kleintiere, wie etwa Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen handelt.

Bei Hunden hingegen wird eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung bzw. Hundehaftpflicht benötigt. Einige Versicherungen bieten auch an, den Hund über einen zusätzlichen Baustein in der Privathaftpflicht mitzuversichern.

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund ist auf verschiedene Faktoren zu achten. Diese sind unter anderem die Deckungssumme und die versicherten Schäden. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei Bedarf neben dem Hundebesitzer auch Hüter des Hundes (z. B. beim Gassi gehen) und Mithalter versichert sind.

 

“Schäden” am Hund

Der Begriff Schaden ist hier nur im übertragenen Sinn gemeint. Tatsächlich meinen wir an dieser Stelle Verletzungen oder Erkrankungen, die einen Hund betreffen können. Infolgedessen werden Kosten für Tierarzt, Behandlung, Krankheitsaufenthalt, Physiotherapie etc. fällig. Um diese Kosten abzusichern, kann eine Hundekranken- / -unfallversicherung abgeschlossen werden. Diese ist allerdings nicht mit der Hundehaftpflicht zu verwechseln, da sie keine Schäden an Dingen Dritter oder Wohnungsinhalten abdeckt.

Bei einer Kranken- bzw. Unfallversicherung für Hunde müssen Sie gen au darauf achten, welche Kosten von der Versicherung erstattet wird. beispielsweise haben viele Versicherungen Obergrenzen bis zu welchen die Kosten für Heilungskosten übernommen werden. Ebenso werden Vorsorgeuntersuchungen häufig nur über einen zusätzlichen Baustein in solche Versicherungen aufgenommen.

Weiterhin gibt es bei einigen Versicherern Wartefristen. Dann werden (bestimmte) Behandlungskosten erst nach einer gewissen Wartezeit vollständig gezahlt. Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate. Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten, wenn Sie wissen, dass zeitnah eine Behandlung Ihres Vierbeiners ansteht.

Weitere Infos zur Hundeversicherungen finden Sie auf vergleich-hundeversicherung.at.

Irrglaube: Viele Haustierbesitzer glauben, dass es ausreicht, wenn man die Hundesteuer zahlt, um im Schadensfall abgedeckt zu sein. Das ist nicht der Fall. Vielmehr ist das Zahlen der Hundesteuer Voraussetzung, um eine Hundeversicherung abschließen zu dürfen.

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