Eigenheimversicherung im Vergleich

EigenheimversicherungAls Besitzer eines Eigenheimes in Österreich sollten Sie Ihr Wohngebäude unbedingt gegen unvorhersehbare Gefahren absichern. Hierfür bietet sich die Eigenheimversicherung an. Doch nicht nur das: Die moderne Eigenheimversicherung beinhaltet bei den meisten Versicherern außerdem wichtige Haftpflichtdeckungen, die den Immobilienbesitzer gegen Schadensersatzansprüche seitens Dritter schützen.

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Wer benötigt eine Eigenheimversicherung?

Wie der Name bereits erahnen lässt, sollte jeder eine Eigenheimversicherung abschließen, der über Wohneigentum verfügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Ferienhaus oder ähnliches handelt. Lediglich bei Eigentumswohnungen innerhalb eines Wohngebäudes ist die Eigenheimversicherung in der Regel für den einzelnen Wohnungsbesitzer nicht erforderlich, da der Schutz hier von einer speziellen Wohnhausversicherung abgedeckt wird. Diese Versicherung wird durch die Hausverwaltung abgeschlossen, die Kosten dann auf die einzelnen Wohnungsbesitzer entsprechend aufgeteilt.

Mieter, d. h. Menschen ohne eigenes Wohneigentum, müssen ebenfalls keine Eigenheimversicherung abschließen. Hier reicht der Abschluss einer Haushaltsversicherung, durch die das Inventar der Wohnung abgesichert wird. Für das Wohngebäude selbst schließt der Vermieter bzw. der Eigentümer die entsprechende Eigenheimversicherung ab. Im Rahmen der Nebenkosten kann jedoch der Mieter an den Beiträgen für die Eigenheimversicherung beteiligt werden.

Differenziert werden muss bei kleineren Gebäuden wie Garagen, Ferienhäusern, Scheunen, Almhütten etc. Teilweise können diese in eine bestehende Eigenheimversicherung mit eingeschlossen werden, zum Teil verlangen die Versicherungen aber auch eigene Policen dafür. Im Zweifelsfall sollten Sie also bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen nachsehen, welche Gebäude und Gebäudeteile sowohl auf dem versicherten Grundstück als auch außerhalb davon mit in den Versicherungsschutz fallen.

 

Eigenheimversicherung günstig im Internet abschließen

Der größte Teil der Eigenheimversicherungen wird heutzutage im Internet abgeschlossen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit einem modernen Vergleichsrechner können Sie innerhalb weniger Minuten fast alle Angebote am Markt untereinander vergleichen, und das auf der Basis Ihrer persönlichen Daten, Wünsche und Voraussetzungen. Im Anschluss können Sie sich die einzelnen Angebote übersichtlich aufgelistet anzeigen lassen und das Listing beliebig anpassen. Sie können die Angebote beispielsweise nach den Beitragshöhen sortieren, so dass Sie direkt die günstigste Police angezeigt bekommen. Alternativ lassen Sie sich die Anbieter mit dem umfangreichsten Leistungskatalog oder mit der am nächsten zu Ihnen gelegenen Servicestelle anzeigen.

Durch den fehlenden Aufwand für Personal, Büro etc. lässt sich eine Eigenheimversicherung im Internet außerdem oft günstiger abschließen als bei einem Versicherungsmakler vor Ort oder dem Serviceberater einer Versicherungsgesellschaft. Höchste Zeit also, einen Vergleich der verschiedenen Eigenheimversicherungen durchzuführen. Bevor Sie das jedoch tun, möchten wir Ihnen hier einen Überblick über die Leistungen und die versicherten Gefahren geben, die in der Eigenheimversicherung eingeschlossen sind.

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Welche Schäden schließt die Eigenheimversicherung ein?

Die Eigenheimversicherung ist dafür konzipiert, den Versicherten insbesondere gegen unverschuldete und unvorhersehbare Schäden an seinem Gebäude abzusichern. Dazu gehören die meisten Schäden, welche durch den Einfluss von Naturgewalten entstehen, sowie Schäden durch Wasserrohrbruch und Feuer. Wichtig zu wissen ist, dass die Eigenheimversicherung immer nur Schäden an der Gebäudesubstanz abdeckt, nicht an der Einrichtung. Zur Gebäudesubstanz gehören alle gebäudefesten Teile – also Dinge, die fest im bzw. am Haus eingebaut sind. Dazu zählen unter anderem Wände, Decken, Keller Treppen, Wintergärten usw. Auch Nebengebäude wie beispielsweise Garagen, Geräteschuppen etc., die sich auf dem gleichen Grundstück befinden, sind in der Eigenheimversicherung in der Regel eingeschlossen.

Zudem kann die Eigenheimversicherung nach Wunsch mit einer Haushaltsversicherung kombiniert werden. Bei einigen Versicherern ist diese sogar bereits Bestandteil des Versicherungsumfangs, bzw. beide Versicherungsformen werden kombiniert angeboten. Die Haushaltsversicherung ergänzt die Eigenheimversicherung ideal, denn sie deckt sämtliche Schäden am Wohnungsinhalt ab. Dazu zählen u. a. Bodenbeläge, Fenster und Türen. Grundsätzlich deckt die Haushaltsversicherung dabei die gleichen Schadensarten ab wie die Eigenheimversicherung, hinzu kommt allerdings noch der Schutz gegen Einbruch und Diebstahl.

 

Warum Sie Eigenheim- und Haushaltsversicherung zusammen abschließen sollten

Nicht alle, aber bereits viele Versicherungsgesellschaften bieten heute ein Kombipaket aus Eigenheim- und Haushaltsversicherung an. Eine sehr praktische Sache, denn so kann es keine Überschneidungen bzw. Deckungslücken geben. Bei Einzelverträgen dagegen besteht diese Gefahr sehr wohl, denn nicht jede Versicherung offeriert den gleichen Leistungsumfang. Im Gegenteil: Die im Vertrag inkludierten Leistungen weichen teilweise sehr deutlich voneinander ab. Wählen Sie daher nach Möglichkeit einen Versicherer, der beide Policen im Paket anbietet – oftmals lässt sich hierbei im Vergleich zum Abschluss zwei einzelner Policen sogar noch Geld einsparen!

Hier noch einmal die wichtigsten Schadensursachen, gegen die eine Eigenheimversicherung – idealerweise in Verbindung mit der Haushaltsversicherung – schützt:

  • Unwetter (Sturm, Hagel, Schneedruck usw.)
  • Naturkatastrophen (Erdrutsch, Steinschlag, Felssturz usw.)
  • Feuer / Brand / Explosion / Blitzschlag
  • Glasbruch
  • Einbruch / Diebstahl / Vandalismus
  • Leitungswasserschäden am Gebäude
  • Aufräumungskosten, Entsorgungskosten, Reinigungskosten etc. nach einem Versicherungsfall
  • Umweltschäden (z.B. durch Heizöl)

Gegen Aufpreis können bei den meisten Anbietern zusätzliche Schadensursachen mitversichert werden. Das Gleiche gilt für die versicherten Gebäudeteile und Gegenstände. Wer eine leistungsstarke kombinierte Police abschließt, bei dem sind oft auch Teile außerhalb des eigentlichen Gebäudes oder sogar außerhalb des Grundstücks versichert. Hier eine Beispielliste, welche Posten der Versicherungsumfang umfassen kann:

  • Gebäudekern bzw. Substanz
  • Wohnungsinhalt (Möbel, Bodenbeläge, sonst. Einrichtung etc.)
  • Decken, Wände & Böden
  • Klimaanlagen
  • Fußbodenheizungsanlagen
  • Überdachte Terrassen / Wintergärten
  • Antennenanlagen
  • Solar- & Photovoltaikanlagen
  • Pflanzen
  • Gartenmöbel und Gartengeräte
  • Zäune & Mauern
  • Garagen & Carports
  • Gartenhäuser
  • Schwimmbäder / Pools

 

Der inkludierte Haftpflichtversicherungsschutz

Die Eigenheimversicherung beinhaltet zwar in erster Linie den Schutz des Gebäudes, in fast allen Policen ist jedoch auch ein Schutz für einzelne Personen eingeschlossen – insbesondere im Rahmen der Haftpflichtversicherung, aber auch für einzelne Deckungen abseits des versicherten Grundstücks. Neben dem Versicherungsnehmer sind dann z. B. der Ehepartner, die Kinder oder weitere Familienangehörige im Versicherungsschutz eingeschlossen. Zusätzliche Personen können bei vielen Anbietern gegen Aufpreis mitversichert werden.

 

Worauf Sie beim Abschluss einer Eigenheimversicherung achten sollten

Die Eigenheimversicherung muss möglichst genau auf die individuellen Bedürfnisse des Eigenheimbesitzers sowie auf die Gegebenheiten der Immobilie abgestimmt werden. Das bedeutet: Insbesondere die Versicherungssumme spielt hier eine ausschlaggebende Rolle. Um zu vermeiden, dass Sie über- bzw. unterversichert sind, muss der Wert des Objekts und eventuell – bei gleichzeitigem Abschluss einer Haushaltsversicherung – der Wert des Inventars möglichst genau bestimmt werden.

Es gibt zwar festgelegte Formeln, nach denen sich ein ungefährer Richtwert in Abhängigkeit von der Quadratmeterzahl (also ein bestimmter Eurobetrag pro Quadratmeter) bestimmen lässt. Dieser Richtwert ist allerdings sehr vage. Sie sollten ihn nur dann als Maßstab ansetzen, wenn bei Ihnen der durchschnittliche Wert pro Quadratmeter in etwa zutrifft. Wessen Gebäude dagegen mit luxuriösen Besonderheiten – sowohl gebäudefest als auch in Form des Inventars – ausgestattet ist, der kommt mit dem groben Richtwert in der Regel nicht hin. Hier muss die Versicherungssumme durch einen Experten exakt bestimmt und anschließend in den Versicherungsvertrag einbezogen werden.

 

Vorsicht bei Versicherungspaketen!

Wie bereits angedeutet, bieten viele Versicherer heute die Kombination aus einer Eigenheimversicherung und der Haushaltsversicherung an. Dies ist durchaus sinnvoll. Bei anderen Paketangeboten sollten Sie allerdings vorsichtig sein. Teilweise bieten die Versicherungsgesellschaften über die beiden genannten Versicherungsformen hinaus auch spezielle Rechtsschutzversicherungen, Bauherrenversicherungen usw. mit in solchen Paketen an. Rechnen Sie genau nach, inwiefern ein solches Paket für Sie Sinn macht. Sind einzelne Versicherungen enthalten, die auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche nicht zutreffen? Dann könnte Sie das Paket mitunter deutlich teurer kommen als der Abschluss einzelner Policen.

 

Selbstbehalte

Mit den sogenannten Selbstbehalten kann jeder Versicherte effektiv Beiträge einsparen. Allerdings muss er im Gegenzug bei Eintritt eines Schadenfalls einen Teil der Schadenssumme selbst übernehmen. Naturgemäß gilt hier: Je mehr der Versicherte selbst übernimmt, desto günstiger fallen die Policen für die Eigenheimversicherung aus. Rechnen Sie auch hier genau nach, wie viel Kapital Sie im Schadensfall wirklich aufbringen können. Setzen Sie den Selbstbehalt also nicht zu hoch an und rechnen Sie unbedingt ein finanzielles Polster mit ein. Schon ein geringer Selbstbehalt kann dafür sorgen, dass die Beiträge für die Versicherung deutlich sinken. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

 

Achtung bei Kreditfinanzierung

Wer sein Eigenheim per Kredit finanziert, muss meist zwingend in diesem Zuge auch eine Eigenheimversicherung abschließen. Sie dient dann als Sicherheit für die Bank. In der Regel gibt das Kreditinstitut hier auch die Versicherungsgesellschaft vor, bzw. schließt eigenständig einen Versicherungsvertrag für den Kreditnehmer ab. Das ist durchaus praktisch, jedoch sollten Sie nach der kompletten Abzahlung des Immobilienkredites nicht vergessen, die sogenannte Vinkulierung (Fachausdruck für die als Banksicherheit geltende Eigenheimversicherung) aufheben zu lassen. Erst dann können Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, die Sie mitunter deutlich günstiger kommt.

 

Wie verhält es sich mit der Eigenheimversicherung, wenn eine bereits versicherte Immobilie übernommen wird?

Beim Verkauf eines bereits versicherten Gebäudes übernimmt der Käufer in der Regel auch automatisch die entsprechende Eigenheimversicherung. Der Käufer hat jedoch die Möglichkeit, die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Eintrag ins Grundbuch zu kündigen. In den meisten Fällen macht dies Sinn, da die alte Eigenheimversicherung oftmals nicht der Entwicklung hinsichtlich Deckungsumfang und Versicherungssumme angepasst wurden und somit keine effektive Absicherung mehr darstellt. Auch im Hinblick auf die Versicherungsprämie gibt es oftmals wesentlich günstigere Anbieter am Markt, die bei Abschluss der ursprünglichen Versicherung noch nicht präsent waren. Hier kann sich ein Wechsel wirklich lohnen!

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