Schimmel ist ein häufiges Problem, welches häufig Wände, Keller und auch Bäder betrifft. Dabei stellt der Pilzbefall in vielerlei Hinsicht eine echte Herausforderung dar. Einerseits lässt sich nur schwer abschätzen, welche Teile der Wohnung von ihm betroffen sind. Und zum anderen kann das Entfernen des Schimmels sehr teuer werden.
Da steht sich vielen die Frage “Zahlt eine Haushaltsversicherung bei Schimmel?”. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten.
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Kurze Antwort
Schimmelbefall ist per se nicht in einer Haushaltsversicherung inbegriffen. Entsprechend wird der Schaden im Normalfall nicht vom Versicherer gezahlt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Schimmelbefall durch einen in der Haushaltsversicherung enthaltenen Schaden (z. B. austretendes Leitungswasser) verursacht wird und den Hausrat / das bewegliche Mobiliar betrifft.
Beispiel: Die Haushaltversicherung zahlt, wenn sich Schimmel am Mobiliar aufgrund eines Wasserrohrbruchs entsteht. Sie zahlt jedoch nicht, wenn sich Schimmel in den Hauswänden bildet, weil Wäsche in der Wohnungen getrocknet wird, ohne dabei ausreichend zu lüften.
Lange Antwort
Sie haben nun bereits in kurzer Fassung erfahren, wann eine Haushaltsversicherung bei Schimmelbefall zahlt. Im folgenden möchten wir diese Informationen vertiefen. Hierbei gehen wir anhand von Beispielen genauer auf die von der Haushaltsversicherung abgedeckten Fälle ein. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Versicherungen sonst Schäden aufgrund von Schimmel abdecken und wie Sie einen solchen Pilzbefall bei der Versicherung melden.
Dann zahlt die Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung deckt zahlreiche Schäden ab. Zu diesen zählen etwa Glasschäden, Brände, Diebstahl, aber auch Wasserschaden. Die versicherten Wasserschäden umfassen jedoch nur Leitungsbrüche sowie austretendes Wasser aus defekten Geräten, wie etwa Geschirrspüler oder Waschmaschine. Tritt aufgrund eines solchen Schadens Schimmelbefall auf, wird dieser als Folgeschaden ebenfalls von der Haushaltsversicherung abgedeckt.
Nicht abgedeckt sind hingegen Wasserschäden aufgrund von aufsteigendem Grund- sowie Hochwasser oder durch erhöhte Niederschläge. Ebenso zahlt die Haushaltsversicherung nur für (Schimmel-)Schäden am beweglichen Mobiliar und Hausrat. Schimmel im Mauerwerk oder ähnlichem wird hingegen nicht gezahlt.
Gezahlt werden von der Versicherung in der Regel auch weitere Folgekosten, die aufgrund eines versicherten Wasser- und Schimmelschadens entstehen. Dazu zählen etwa die Hotelkosten während der Schadensbeseitigung in der Wohnung oder die Aufbewahrung des versicherten Mobiliars. Gleiches gilt für die Wiederbeschaffung von Dokumenten, falls diese vom Schaden zerstört wurden.
Sie sollten jedoch in jedem Fall mit Ihrem Versicherer abklären, welche dieser Leistungen in Ihrer Police enthalten sind.
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In den Fällen zahlt die Haushaltsversicherung nicht
Wie bereits geschrieben, zahlt die Haushaltsversicherung nicht, wenn der Schimmel aufgrund eines nicht-versicherten Schaden entsteht. Das können etwa Selbstverschulden, Rückstau oder hohe Niederschläge sein.
Ebenfalls zahlt die Haushaltsversicherung nicht bei Schimmel an festen Gebäudeteilen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Schimmel aufgrund von Leitungsbrüchen oder austretenden Wasser entstanden ist. Zu den festen Gebäudeteilen zählen etwa das Mauerwerk oder fest verbundene Böden (z. B. verklebter Teppich).
Diese Versicherungen zahlen außerdem bei Schimmel
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen in den weiteren Fällen gegebenenfalls für den Schimmelbefall aufkommen. In der folgenden Tabelle erhalten Sie bereits einen Überblick dazu, welche Versicherung für welche Schimmelbefall aufkommt:
Ursache des Schimmelbefalls | Zuständige Versicherung |
Leitungsbruch | Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung |
Rückstau | Elementarversicherung |
Fehler beim (Um-)Bau | Bauträgerversicherung |
Eigenverschulden des Mieters | Haftpflichtversicherung des Mieters |
Ohne Verschulden des Mieters | Haftpflichtversicherung des Vermieters |
Elementarversicherung
Eine Elementarversicherung zahlt, ähnlich wie eine Haushaltsversicherung, dann, wenn der Schimmel aufgrund eines versicherten Wasserschadens entstanden ist. Dass ist etwa dann der Fall, wenn der Schimmelpilz durch einen Rückstau aus der Kanalisation entsteht. Eine solche Versicherung besitzt bei einer Mietwohnung üblicherweise der Vermieter.
Haftpflichtversicherung
Sind Sie als Mieter selbst für den Schimmelbefall verantwortlich, können Sie ggf. die Schäden bei Ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen. Diese kommt jedoch nur für Schäden am Mietobjekt auf, nicht aber an Ihren eigenen Gegenständen.
Bauträger- und Gebäudeversicherung
Häufig entsteht Schimmel durch ein falsches Verhalten (z. B. zu seltenes Lüften). Allerdings kann es auch passieren, dass Feuchtigkeit durch neue Fenster in ein Haus eindringt, etwa bei einem Fehler des Bauträgers. Dann kommt gegebenenfalls eine Bauträgerversicherung für den Schimmelbefall auf.
Auch alte Fenster können mit der Zeit Feuchtigkeit durchlassen. Dies kann ebenfalls zur Entstehung von Schimmel führen. Dann ist der Vermieter verantwortlich zu machen, dessen Gebäudeversicherung eventuell zahlt. Der Mieter muss allerdings auf den Schaden hinweisen.
Schimmelschaden richtig melden
Damit Sie im Falle eine Schimmelbefalls das Geld von der Versicherung erhalten, müssen Sie den Schaden korrekt melden. Hier sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
1. Fotografieren Sie den Schimmelschaden aus unterschiedlichen Blickwinkeln und bei guten Lichtverhältnissen.
2. Messen Sie den sichtbaren Schimmel aus und notieren Sie sich die Maße.
3. Prüfen Sie gegebenenfalls weiter entstandene Schäden am Mobiliar und Hausrat.
4. Wenn Sie Mieter sind, kontaktieren Sie den Vermieter und melden Sie sich bei Ihrer Haushaltsversicherung. Als Vermieter melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung bzw. eine der anderen betroffenen Versicherungen.
5. Entfernen Sie den Schaden nach Absprache mit Ihrer Versicherung bzw. organisieren Sie mit Ihrer Versicherung eine professionelle Schimmelentfernung.
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