Umzug: Was gilt für die Haushaltsversicherung?

Ein Umzug ist nicht nur physisch anstrengend. Auch muss eine Menge Papierkram bei einem Wohnungswechsel erledigt werden. Neben der Meldung der neuen Anschrift, müssen gegebenenfalls auch Versicherungen angepasst werden – allen voran die Haushaltsversicherung. Deshalb möchten wir Ihnen im folgenden Artikel die wichtigsten Fragen zu dieser beantworten. So erklären wir, was Sie hinsichtlich Ihrer Haushaltsversicherung während des Umzug beachten müssen. Außerdem erfahren Sie, ob die Versicherung Ihren Hausrat auch beim Umzug schützt.

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Kurze Antwort

Die Haushaltsversicherung schützt Sie häufig auch während des Umzugs. Mit Beginn des Wohnungswechsels sind sowohl die Inhalte beider Wohnungen geschützt als auch das bewegliche Mobiliar und der Hausrat, der zur neuen Wohnung transportiert wird.

Nach Abschluss des Umzugs gilt die Haushaltsversicherung in der Regel automatisch für die neue Wohnung. Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer lediglich schriftlich angezeigt werden.

In einigen Verträgen ist allerdings festgelegt, dass die alte Haushaltsversicherung gekündigt werden muss. Für die neue Wohnung muss dann eine ebenso neue Versicherung abgeschlossen werden. Lesen Sie deshalb genau in Ihrem Versicherungsvertrag nach!

 

Lange Antwort

Wir haben versucht, Ihnen in möglichst kompakter Form aufzuzeigen, was hinsichtlich der Haushaltsversicherung bei einem Wohnungswechsel gilt. Im Folgenden möchten wir diese Informationen vertiefen. Dazu gehen wir darauf ein, welcher Schutz während des Umzugs gilt, welche Regelungen es in den Policen gibt und was es zu beachten gilt, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen.

 

Schutz während des Umzugs

Ob ein Schutz während des Umzugs gilt, müssen Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen. Einige Versicherer schützen Ihren Hausrat und Ihr bewegliches Mobiliar auch während des Umzugs. Das gilt jedoch auch nur für die Schadensursachen, die in der Versicherung enthalten sind (siehe: Was deckt eine Haushaltsversicherung ab?).

Die Haushalsversicherung kommt also nicht für Schäden auf, die auf Unachtsamkeiten von Ihnen selbst oder freiwilligen Umzugshelfern zurückzuführen sind. Hier zahlt gegebenenfalls jedoch eine Haftpflichtversicherung. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, kommt dessen Versicherung für Schäden während des Umzugs auf.

 

Mögliche Regelungen in der Haushaltsversicherung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was im Falle eines Umzugs mit einer Haushaltsversicherung geschieht. Die genaue Regelung finden Sie in Ihrer Versicherungspolice wieder. In der Regel findet sich dort eine der folgenden Varianten wieder:

  1. Die Versicherung geht automatisch auf die neue Wohnung über, wenn sie nicht vor Umzug gekündigt wird.
  2. Die Versicherung geht automatisch auf die neue Wohnung über und kann ab/nach dem Umzug gekündigt werden.
  3. Die Versicherung muss gekündigt und neu abgeschlossen werden.

Bei den Varianten 1 und 2 sind Sie in der Regel auch während des Umzugs geschützt. Zudem sind in der Übergangszeit sowohl die neue als auch die alte Versicherung geschützt. Diese Überganszeit ist je nach Versicherer unterschiedlich und beträgt im Normalfall maximal 2 Monate. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass Sie den Wohnungswechsle rechtzeitig bei ihrem Versicherer anzeigen. Auch hier beträgt die Frist üblicherweise 2 Monate vor dem Umzug.

Variante 3 kommt eher selten vor. Die Haushaltsversicherung gilt dann nur für die Adresse, für welche sie abgeschlossen wurde. Auch sind Schäden während des Umzugs in der Regel nicht versichert. Deshalb sollten Sie frühzeitig eine Haushaltsversicherung für die neue Wohnung abschließen. Zudem darf die Kündigung der alten Versicherung nicht zu spät erfolgen.

 

Sonderfall: Zusammenziehen mit dem Partner

Häufig wechselt man nicht nur selbst die Wohnung, sondern zieht mit seinem Partner zusammen. Haben beide Partner eine bestehende Haushaltsversicherung, die für die neue Wohnung übernommen wird, besteht eine sogenannte Doppelversicherung. Dann geht das Alter vor. Das bedeutet, die ältere Versicherung bleibt bestehen und die jüngere Haushaltsversicherung ist zu kündigen bzw. anzupassen. Dies ist einem Monat ab Kenntnis möglich.

 

Deckungssumme in neuer Wohnung beachten

Wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen, kann es passieren, dass sich der Wert der zu versicherten Gegenstände ändert. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie sich neue Möbel anschaffen oder mit einer anderen Person in eine größere Wohnung ziehen und sich entsprechend der versicherte Hausrat vergrößert.

Stimmt die Deckungssumme der alten Versicherung nicht mehr mit dem Wert des versicherten Wohnungsinhalts überein, sind Sie unterversichert. In dem Fall zahlt der Versicherer maximal Schäden in Höhe der Deckungssumme. Ist Ihr bewegliches Mobiliar beispielsweise 25.000 € wert, aber Sie sind nur bis zu 20.000 € versichert, sind Sie zu 20 % unterversichert. Fällt dann etwa ein Schaden in Höhe von 10.000 € an, zahlt die Versicherung auch nur in dem Verhältnis, in dem Sie versichert sind. Im Beispiel wären das 8.000 €.

Deshalb sollten Sie in einem solchen Fall einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dann werden Schäden bis zur Deckungssumme vollständig gezahlt. Alles darüber hinaus ist nicht versichert.

Noch besser ist es, wenn Sie die Versicherung auf Ihre neuen Bedürfnisse anpassen lassen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Versicherer. Oder: Kündigen Sie den alten Versicherungsvertrag und suchen Sie sich eine Haushaltsversicherung, die exakt zu Ihren Bedürfnissen passt. Unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei und lässt sich bis zu 30% im Jahr sparen:

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Fazit – Umzug: Was gilt für die Haushaltsversicherung?

Wenn ein Wohnungswechsel ansteht, gibt es einiges hinsichtlich der Haushaltsversicherung zu beachten. In unserem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen an die Hand gegeben, damit Sie auch nach dem Umzug umfassend geschützt sind. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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