Sie sind kurz davor in eine eigene Wohnung zu ziehen und Ihr zukünftiger Vermieter verlangt eine Haushaltsversicherung? Hier erfahren Sie, ob dies rechtlich wirksam ist oder ob eine Haushaltsversicherung gar nicht verpflichtend ist.
Doch warum ist eine Haushaltsversicherung überhaupt im Interesse eines Vermieters? Ganz einfach, eine Haushaltsversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf, welche der Vermieter natürlich im bestmöglichen Zustand haben möchte. Ursache dieser Schäden können beispielsweise Brände, Rohrbrüche oder auch Einbrüche sein. Kommt nun der Mieter in einen Schadensfall und besitzt keine Haushaltsversicherung und zudem kein oder nur wenig Kapital, so ist er nicht in der Lage für die Schäden aufzukommen. Ein Vermieter möchte sich also absichern, dass Schäden in seiner Wohnung nicht gedeckt werden können. Aber kann er diese nun verlangen?
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Kurze Antwort
Rechtlich kann ein Vermieter keine Haushaltsversicherung verlangen. Auch wenn diese Versicherung von Ihm von Interesse ist, sind Klauseln in einem Mietvertrag unwirksam, welche eine Haushaltsversicherung für den Vermieter vorschreiben. Es ist also dem Mieter selbst überlassen, ob er eine Haushaltsversicherung abschließt oder nicht. Die Mietervereinigung Österreich rät jedoch Mietern dazu, eine Haushaltsversicherung abzuschließen.
Lange Antwort
Nun haben Sie bereits in Kurzform erfahren, dass eine Haushaltsversicherung nicht verpflichtend ist. Im folgendem möchten wir uns noch damit beschäftigen, welche Möglichkeiten für einen Vermieter bestehen, sich vor einem Schaden in der Wohnung zu schützen. Aber auch damit, wie es sich verhält, wenn ein Vermieter bei der Verhandlung eine Haushaltsversicherung verlangt.
Haushaltsversicherung als Auswahlkriterium
Oftmals versuchen Vermieter bereits im Vorfeld die Mieter zu befragen, ob Sie eine Haushaltsversicherung besitzen. Darüber müssen Sie jedoch keine Auskünfte geben. Verweigern Sie die Aussage, kann ein Vermieter aber darauf schließen, dass Sie keine Haushaltsversicherung besitzen und einen anderen Mieter wählen. Schließen Sie aber mit dem Vermieter einen Vertrag ab und darin steht, dass sie eine Haushaltsversicherung benötigen, so ist das für Sie nicht verbindlich und Sie brauchen darauf nicht eingehen. Auch eine Kündigung ist auf dieser Grundlage nicht wirksam.
Absicherung für den Vermieter
Da ein Vermieter, wie bereits erwähnt, keine Haushaltsversicherung vorschreiben kann, greifen die meisten Vermieter auf eine andere Variante zurück. Dabei handelt es sich um die Kaution. Eine Kaution soll den Vermieter genau vor solchen Fällen schützen. Nämlich Schäden, für welche der Mieter nicht in der Lage ist aufzukommen. Wie hoch diese Kaution ist, dass kann der Vermieter entscheiden, beziehungsweise wird bei der Vertragsverhandlung festgelegt. Tritt ein Schadensfall ein, kann der Vermieter auf die Auszahlung der Kaution verzichten. Wird die Wohnung jedoch ohne Mängel übergeben, so erhalten Sie die Kaution zurück.
Ist eine Haushaltsversicherung dennoch empfehlenswert?
Diese Frage würden wir in allen Fällen ganz klar mit JA beantworten. Die möglichen Schäden an einer Wohnung und dem darin befindlichen Inventar können im Schadensfall schnell 5-stellige Summen erreichen, welche Sie ohne eine abgeschlossene Haushaltsversicherung selbst begleichen müssten. Gleichzeitig liegen die Kosten für eine Haushaltsversicherung bei einer durchschnittlichen Wohnung nur selten über 100€, wodurch das Verhältnis zwischen Risiko und gespartem Geld klar dafür spricht eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Mit ein paar Tricks können Sie zudem auch etwas Geld bei der Haushaltsversicherung sparen. Durch einen guten Vergleich sind Sie in der Lage eine Haushaltsversicherung bedarfsgerecht nach Ihren persönlichen Gegebenheiten auszuwählen und somit in allen Fällen geschützt zu sein.