Haushaltsversicherung kündigen mit Vorlage

Neben den regulären Kündigungsmöglichkeiten zum Vertragsablauf stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung, einen Vertrag zur Haushaltsversicherung vorzeitig aufzulösen. Nicht alle sind eindeutig. Einige Vertragsklauseln beinhalten Vorteile für die Versicherungsgesellschaften – und sind entsprechend Gegenstand der aktuellen Rechtsprechung. Man sollte sich am besten schon vor der Kündigung über andere Tarife und Versicherungen erkundigen.

Die wichtigsten Infos zur Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung erhalten Sie hier. Außerdem stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster für die Kündigung zur Verfügung.

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Gratis Kündigungsmuster

Hier finden Sie ein kostenloses Muster, mit dem Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen können:

 

 

Benötigte Daten für die Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung ist kein Grund für die Kündigung zu nennen. Bestimmte Daten sind allerdings unbedingt in der Kündigung zu nennen. Zu diesen zählen Ihre Adressdaten, Ihre Versicherungsnummer, der Kündigungstermin  und das Datum Ihres Schreibens. Ebenso wird Ihre Unterschrift unter der Kündigung benötigt.

 

Ihre Adressdaten

 

Ihre Versicherungsnummer

 

Kündigungstermin & Datum des Schreibens

 

Form der Kündigung

Die Kündigung sollte stets in schriftliche Form erfolgen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kündigung von Hand unterschrieben haben. Wie die Kündigung einzureichen ist, bestimmt in der Regel Ihr Versicherer. Die wohl sicherste Methode ist der Briefversand mit Einschreiben. Viele Versicherer bieten darüber hinaus eine Kündigung online im eigenen Kundenportal oder per E-Mail. Bei letzterer Variante sollten Sie eine Lesebestätigung einfordern.

Versand per Einschreiben

 

E-Mail

 

Kündigung im Kundenportal

 

Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Die Regelungen zur ordentlichen Kündigung der Haushaltsversicherung finden sich im jeweiligen Vertragstext, da sie zum einen vom Anbieter und zum anderen von der vereinbarten Laufzeit abhängen:

  • Wird eine Haushaltsversicherung auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, kann dieser Vertrag sowohl vom Versicherer als auch von Versicherungsnehmer jährlich unter Einhaltung einer festgelegten Frist gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleichmäßig mindestens einen und darf höchsten drei Monate betragen – konkrete Details sind im Vertrag festgehalten. Beide Parteien können auf diese Regelung für die Dauer von zwei Jahren verzichten, Klarheit bringt nur die Prüfung der Vertragstexte.
  • Üblicherweise werden in der Haushaltsversicherung Laufzeiten von drei bis zehn Jahren vereinbart, wodurch ein Rabatt auf die Versicherungsbeiträge erzielt werden kann. Diese Verträge können zum Ende des dritten Versicherungsjahres und in der Folge jedes weiteren Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Stichtag ist der Posteingang beim Versicherer und nicht die Absendung des Kündigungsschreibens. Die Versicherungsgesellschaft kann sich im Gegenzug die rechtmäßige Prämienvergünstigung zurückerstatten lassen, auch hierzu streiten sich die Parteien regelmäßig vor Gericht.

 

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten in der Haushaltsversicherung

An erster Stelle wäre hier die schadenbedingte Kündigung zu nennen, die im Versicherungsvertragsgesetz für die Feuerversicherung (§ 96 VersVG), die Hagelversicherung (§ 113 VersVG) sowie die Haftpflichtversicherung (§ 158 VersVG) für beide Parteien geregelt ist: Innerhalb eines Monats nach der Anerkennung einer Entschädigungspflicht durch den Versicherer oder aber der Ablehnung einer Schadenregulierung kann der betroffene Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

In der Haftpflicht gelten weitere Besonderheiten, hier beginnt beispielsweise mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft eines im Gerichtsverfahren mit einem Dritten ergangenen Urteils die Frist für die einmonatige Sonderkündigung zu laufen. Die Kündigung muss immer zum Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Einige Versicherungsgesellschaften vereinbaren in ihren Verträgen zur Haushaltsversicherung umstrittene Klauseln, weil sie sich das Recht vorbehalten, zum Schutz der Versichertengemeinschaften nach der Abwicklung eines Schadens den betreffenden Vertrag zu kündigen. Bei der Bewertung der Vertragsbedingungen ist also darauf zu achten, dass die Möglichkeiten für beide Parteien gleich gestaltet sind: Wird dem Versicherungsnehmer eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit nur eingeräumt, wenn eine Schadensregulierung ungerechtfertigt abgelehnt wurde, darf auch die die Versicherungsgesellschaft nicht ohne triftige Gründe kündigen.

 

Einseitige Kündigungsmöglichkeiten für die Versicherungsgesellschaft

In Ausnahmefällen kann der Versicherer von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebraucht machen:

  • Sogenannte Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer, beispielsweise das Verschweigen von gefahrerhöhenden Umständen bei Vertragsabschluss, eröffnen diese Möglichkeit mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme.
  • Verändern sich die Risiken während der Laufzeit, weil der Versicherungsnehmer zum Beispiel umzieht und die gefahrerhöhenden Umstände meldet, kann der Versicherer ebenfalls mit einer Frist von einem Monat den Vertrag kündigen.
  • Werden die Versicherungsbeiträge nicht pünktlich bezahlt und auch die Nachfrist nicht eingehalten, wird die Versicherungsgesellschaft den Vertrag fristlos kündigen.
  • Ebenso reagiert sie, wenn der Versicherungsnehmer Konkurs anmelden oder an einem Ausgleichsverfahren teilnehmen muss.

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Weitere Gründe für eine Kündigung der Haushaltsversicherung

Doppelversicherung

Liegt eine Doppel- oder Überversicherung vor, muss der jüngere Vertrag entsprechend des tatsächlichen Risikos reduziert oder aufgehoben werden.

 

Wegfall des versicherten Risikos

Für die Haushaltsversicherung ist diese Begründung selten zutreffend, da jeder Mensch in irgendeiner Form einen Haushalt besitzt. Allerdings kann bei Umzug der Haushaltsversicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Tag vor dem Wohnungswechsel gekündigt werden, sonst gilt er weiter – sofern der Versicherer mit den neuen Umständen einverstanden ist.

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