Kaum etwas ist ärgerlicher als ein Fernseher, der ohne weiteres nicht mehr funktioniert. Oder ein Fernseher, der etwa aufgrund eines Blitzeinschlags kaputtgeht. Doch zahlt solche Schäden eine Haushaltsversicherung? In diesem Artikel erhalten Sie die Antwort. Hierbei gehen wir darauf ein, in welchen Fällen der Versicherer zahlt und in welchen nicht.
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Kurze Antwort
Eine Haushaltsversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden an Elektrogeräten. Funktioniert Ihr Fernseher also auf einmal nicht mehr, können Sie sich höchsten an den Händler bzw. Hersteller zwecks einer Garantie wenden. Die Versicherung hingegen zahlt Ihnen kein neues TV-Gerät. Ausnahmen hiervon bilden Schäden aufgrund von versicherbaren Ereignissen. Geht der Fernseher als beispielsweise aufgrund eines Wasserschadens in der Wohnung kaputt, besteht durchaus eine Chance, dass die Haushaltsversicherung zahlt.
Lange Antwort
Sie haben nun in kurzer Form erfahren, ob und wann eine Haushaltsversicherung einen kaputten Fernseher bezahlt. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie darüber hinaus, in welchen konkreten eine Haushaltsversicherung für ein defektes TV-Gerät aufkommt und welche Versicherung sonst den Schaden zahlt.
Haushaltsversicherung abhängig von Schadensursachse
Eine Haushaltsversicherung kommt für Schäden am Haushalt und beweglichen Mobiliar auf. Auch ein Diebstahl kann unter Umständen versichert werden. Entscheidend ist es hier im Regelfall, auf welche Ursache sich der Schaden zurückführen lässt.
Üblicherweise werden in Haushaltsversicherungen Schäden aufgrund von Feuer, Wasser oder Sturm versichert. Wird Ihr Fernseher also beispielsweise bei einem Blitzeinschlag zerstört oder fällt einem Hausbrand zum Opfer, zahlen Versicherer in aller Regel. Gleiches gilt, wenn ein Dieb den Fernseher aus Ihrer Wohnung entwendet. Sie sollten allerdings in jedem Fall bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob auch Fernseher zum versicherten Hausrat gehören.
Die folgende Infografik gibt Ihnen eine Übersicht zu den Schäden, die eine Haushaltsversicherung üblicherweise versichert:
Lesen Sie mehr dazu: Was deckt eine Haushaltsversicherung ab?
Nicht gegen Glasbruch geschützt
Viele Haushaltsversicherungen enthalten auch einen Schutz vor Glasbruch. Dieser betrifft in der Regel ausschließlich zersprungene Scheiben bis zu einer bestimmten Größe. Gläser, Vasen, aber auch Displays von Smartphones, Fernsehern und Co. sind darin nicht enthalten.
Welche Versicherung Schäden zahlt
Wird der Schaden nicht von der Haushaltsversicherung gezahlt, haben Sie eventuell die Chance, den Preis von einer anderen Versicherung zu erhalten. Auch hier kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist.
Wird der Schaden von einer dritten Person (z. B. einem Freund) verursacht, zahlt im Normalfall dessen Haftpflichtversicherung. Hier ist jedoch zu beachten – wie bei anderen Versicherungen – dass in der Regel nur der Zeitwert und nicht der Neukaufpreis zurückerstattet wird.
Ebenso ist darauf zu achten, ob die Haftpflichtversicherung dann zahlt, wenn der Fernseher etwa bei einer privaten Umzugshilfe kaputt geht. Diese Leistung ist nicht in jeder Police enthalten.