Schaden durch Ihr Kind: Zahlt die Haushaltsversicherung?

Auch wenn es nicht mit Absicht geschieht, sind Kinder nicht selten für Schäden am eigenen Haushalt verantwortlich. Sei es bei einer zerbrochenen Scheibe oder einem defekten Elektrogerät. Schnell entstehen dadurch Schäden im Wert von mehreren hundert Euro. Doch wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Versicherungsschutz? Diese Frage werden wir Ihnen im Folgenden beantworten.

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Kurze Antwort

Grundsätzlich ist für Schäden, welche ein Kind verursacht, die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers, in diesem Fall des Kindes, für die Schadensregulierung zuständig. In den meisten Haushaltsversicherung ist eine Haftpflicht mit inkludiert. Andere Versicherungen wiederum bieten eine Haftpflicht als optionales Paket an.

Zu Beachten ist allerdings, dass eine Haftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die bei Dritten entstanden sind. Das eigene Sofa, welches von Ihrem Kind bemalt wurde, zahlt Ihre Versicherung nicht. Bemalt Ihr Kind jedoch das Sofas einer Freundin, so besteht eine Chance darauf, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt.

Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie genau darauf achten, wer in der Haftpflichtversicherung mit versichert ist. Oftmals sind neben dem Versicherungsnehmer auch im Haushalt lebende Kinder bis 27 sowie der Lebenspartner mit versichert.

Eine reine Haushaltsversicherung hingegen zahlt keinerlei Schäden, die ein Kind verursacht.

Lesen Sie mehr dazu hier: Was deckt eine Haushaltsversicherung ab?

 

Lange Antwort

Nachdem Sie nun in Kurzform erfahren haben, wer für die Schadensregulierung bei Schäden durch Ihr Kind zuständig ist, erhalten Sie im folgenden genauere Informationen. Dabei gehen wir darauf ein, in welchen Fällen Kinder mit versichert sind und wann deren Versicherungsschutz endet.

 

Wann kommt eine Haftpflichtversicherung für Schäden von Kindern auf?

Eine Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, welche der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Verschüttet Ihr Kind beispielsweise etwas über einem Fremden Sofa, so ist dies ein Fall für die Familienhaftpflichtversicherung.

Einige Versicherer haben in ihren Policen der Haftpflichtversicherung jedoch bestimmte Bedingungen angemerkt. Oftmals sind Kinder erst ab einem Alter von 7 Jahren mit versichert. Dies ist der Fall, da Kinder unter 7 Jahren rechtlich als deliktunfähig gelten. In dieser Zeit sind die Eltern für die Kinder verantwortlich, da Sie die Aufsichtspflicht haben.

 

Bis wann sind Kinder in der Haushaltsversicherung mitversichert?

Grundlegend sollten Sie beachten, dass es sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden kann, ob und wie lange Kinder mit versichert sind. Oftmals sind in den Policen einer Privathaftpflichtversicherung jedoch der im Haus lebende Lebenspartner sowie Kinder bis maximal 27 Jahren mit versichert. Beenden Kinder vor Abschluss des 27. Lebensjahres eine Ausbildung oder verdienen selbständig Geld, endet für diese mit dem Zeitpunkt der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht. Im Anschluss sollte sofort eine eigene Haushalts- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

4 Gedanken zu „Schaden durch Ihr Kind: Zahlt die Haushaltsversicherung?“

  1. Enkerl fährt mit dem Traktor und dem ausgeborgten Spalter des Grossvaters. Beim zurückbringen bzw. Zurückparken beschädigt das Enkerl den Holzspalter. Zahlt da die Haushaltsversicherung? Es sind zwei unterschiedliche Haushalte.

    Antworten
    • Hallo Alexandra,

      dieser Fall hat nichts mit einer Haushaltsversicherung zu tun, sondern liegt tendenziell im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach.

      Antworten
  2. Hallo, ich habe eine Frage ,

    Zahlt die MUKI in dem Fall :

    Die Freundin meines großen Sohnes sitzt mit dem Laptop auf unserer Wohnzimmercouch , mein 15jähriger steigt auf die Couch und unabsichtlich dabei auf den Laptop , der Bildschirm des Laptops bricht .

    Ist der Bildschirmschaden durch die Haushaltsversicherung abgedeckt ?
    Und wie muss ich die Schadensmeldung formulieren ?

    Danke für die Antwort !
    LG
    Angi

    Antworten
    • Hallo Frau Hofbauer,

      in diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden, da es sich um einen Schaden handelt, den Sie bzw. Ihr Sohn an der Sache eines Dritten verursacht hat. Vorausgesetzt: Der Laptop gehört der Freundin Ihres Sohnes. Ein Fall für die Haushaltsversicherung liegt unserer Meinung nach nicht vor.

      Wenden Sie sich zur Sicherheit jedoch an Ihren Versicherungsberater.

      Antworten

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