Es soll Vermieter geben, die versuchen, möglichst alle aufkommenden Kosten des zu vermietenden Objektes auf ihre Mieter umzulegen. Das ist aus der Sicht der Vermieter mitunter verständlich, aber eben nicht erlaubt.
Geht es allerdings um die Absicherung von Schäden im Objekt selbst bzw. das im Mietobjekt vorhandene Mobiliar, dann sieht die Sache grundlegend anders aus. Denn der Vermieter stellt lediglich die Wohnung bzw. das Haus gegen ein Entgelt seinen Mietern zur Verfügung. Er sorgt in der Folge dafür, dass das Haus bewohnbar ist, also die Fenster dicht sind und die Heizung funktioniert.
Außerdem ist es Aufgabe des Vermieters, die sanitären Anlagen in der Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand dem Mieter zu überlassen; einschließlich freier Rohre und Wasserleitungen. Für die Gefahrenabwehr im und am Haus selbst muss der Vermieter entsprechende Versicherungen abschließen.
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Allerdings keine Haushaltsversicherung!
Denn die Haushaltsversicherung versichert ausschließlich Gegenstände, die der Mieter in seiner Wohnung hat. Also jeglichen Hausrat, der sich in den Schränken befindet sowie die Möbel in der Wohnung selbst. Geht irgend etwas davon zu Bruch, dann muss der Mieter die Sachen selbst ersetzen.
Das schließt im Übrigen Schäden mit ein, die beispielsweise durch einen Wasserschaden am Mobiliar entstanden sind. Muss der Teppich dann ersetzt werden oder die Möbel sind durch den Schaden unbrauchbar, dann reguliert die eigene Haushaltsversicherung des Mieters den Schaden bis zur Höhe der im Vertrag festgeschriebenen Schadenssumme. Das ist auch dann der Fall, sollte der Schaden selbst gar nicht in der Wohnung des Mieters entstanden sein.
Platzt in der Wohnung darüber der Schlauch der Waschmaschine, reguliert die Haushaltsversicherung des Verursachers den Schaden nämlich nicht. Der Schaden ist grundsätzlich von der Versicherung zu regulieren, dessen Versicherter den Schaden auch tatsächlich hat. Bei der Haushaltsversicherung gilt also – anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung – nicht das Verursacherprinzip.
Verpflichtend für den Mieter ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung indes nicht. Sie wird allerdings wie auch die Privathaftpflichtversicherung jedem Verbraucher empfohlen. Und das aus guten Gründen. Entsteht nämlich ein Schaden und der Mieter hat keine Haushaltsversicherung, muss er den Ersatz seines Hausrates aus eigener Tasche bezahlen. Und das kann mitunter ein sehr teures Vergnügen sein.