Bei einer Hausratsversicherung oder auch Haushaltsversicherung handelt es sich um eine Möglichkeit Gegenstände innerhalb des Hauses zu versichern. Eine solche Sachversicherung deckt demnach Schäden ab, die am Inventar eines Wohnobjektes durch unterschiedlichste Gefahren entstehen können.
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick vermittelt werden, welche Schäden und Leistungen von dem Versicherungsgeber, im Normalfall übernommen und welche von vornherein ausgeschlossen werden.
Kurze Antwort
Die Haushaltsversicherung kommt in der Regel für Schäden und den Verlust von Gegenständen in der Wohnung beziehungsweise dem Haus auf. Zusätzlich erhält man mit der Haushaltsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung, welche für Schäden aufkommt, welche man selbst verursacht. Die genauen Versicherungspunkte variieren je nach Versicherung und gewähltem Tarif.
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Lange Antwort
Wie Sie bereits erfahren haben, bietet eine Haushaltsversicherung je nach Anbieter und Tarif verschiedene Versicherungspunkte. Damit Sie einen genaueren Überblick darüber bekommen, was von einer Haushaltsversicherung abgedeckt wird und was über zusätzliche Tarife ergänzt werden kann, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Was wird durch eine Haushaltsversicherung geschützt?
Versicherungsgegenstände, die von dieser Art der Versicherung abgedeckt werden sind Gegenstände, welche üblicherweise in einem Haushalt verwendet werden oder der Einrichtung dienen. Eine Haushaltsversicherung kann diverse Gefahren abdecken, um das Eigentum des Versicherungsnehmers effektiv zu schützen. Häufig findet sich im Leistungsumfang ein Schutz gegen Schäden, welche durch Feuer, Wasser oder Sturm entstehen können.
Jedoch findet sich in standartmäßigen Haushaltsversicherungen auch die Abdeckung von Beeinträchtigungen durch Diebstähle oder Vandalismus. Einige Versicherungsgesellschaften ermöglichen darüber hinaus jedoch noch weitere Absicherungen, falls der Versicherungsnehmer zusätzlichen Schutz seines Eigentums wünscht.
Brandschaden
Brandschäden gehören zu den teuersten und weitreichendsten Schäden, welche schnell das gesamte Hab und Gut vernichten. Um im Schadensfall gut abgesichert zu sein, sollten Sie gut auf die Versicherungstarife achten und auch optionale Punkte dazu buchen. Gerade Sengschäden müssen bei den meisten Versicherungen extra versichert werden, treten aber besonders häufig auf.
Unter den Versicherungsschutz fallen:
Unter den Versicherungsschutz fallen nicht:
- Sengschäden (nur bei wenigen Versicherungen mitversichert)
- Schäden durch einen Kurzschluss eines elektrischen Gerätes
Wasserschaden
Ein Wasserschaden kann erhebliche Folgen für die Substanz Ihrer vier Wände haben. Eine Haushaltsversicherung deckt bei Wasserschäden die typischen Gefahren ab, lässt sich aber je nach Bedarf erweitern. Wohnt man beispielsweise in einem Hochwassergebiet sollten Sie den Tarif mit bedacht wählen, da Hochwasser nicht zu dem Standardtarif vieler Versicherungen zählt.
Unter den Versicherungsschutz fallen:
Unter den Versicherungsschutz fallen nicht:
- Schäden durch aufsteigendes Grund- und Hochwasser (Inhalt einer Elementarversicherung)
- Schäden durch erhöhten Niederschlag
Glasbruch
Glas geht schnell kaputt und gerade bei Kindern kann sich schnell zeigen, wofür man eine Glasversicherung hat. Wichtig ist dabei aber, dass nicht alle Arten von Glasbruch versichert sind. Viele Versicherungen grenzen die Schadensabdeckung nach Scheibengröße ein.
Unter den Versicherungsschutz fallen:
Zersprungene Scheiben unter 5 m²
Unter den Versicherungsschutz fallen nicht:
- Schäden an Hohlgläsern, wie Vasen und Gläser
- Zersprungene Scheiben über 5 m² (variiert je nach Versicherung)
Lesen Sie mehr dazu hier: Glasbruch: Was zahlt die Haushaltsversicherung?
Einbruch
Die Folgen eines Einbruchs sind neben den Wertsachen auch die psychischen Belastungen für die Opfer. Damit Sie im Schadensfall nicht ohne Hilfe dastehen, deckt eine gute Haushaltsversicherung auch Folgeschäden wie den Austausch von Schlössern ab.
Unter den Versicherungsschutz fallen:
Unter den Versicherungsschutz fallen nicht:
- Vandalismus (erfordert oft Extrapolice)
Weitere Leistungen der Versicherung
Meist umfasst eine solche Versicherung darüber hinaus auch die Kosten, welche durch die eigentliche Zerstörung oder Beschädigung entstehen. Die individuellen Gegebenheiten der Haushaltsversicherung können jedoch voneinander abweichen, je nachdem welche Abmachungen zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer getroffen werden. Beispiele sind hier Kosten, welche durch Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten anfallen oder Kosten für die Unterbringung des Versicherungsnehmers, falls das Wohnobjekt durch den Vorfall unbewohnbar geworden ist.
Aber auch Transport- oder Lagerkosten können, falls sie zum Versicherungsumfang gehören, von der Versicherung übernommen werden. Dieser Fall tritt dann ein, wenn das Wohnobjekt durch die Beschädigung in einen Zustand versetzt worden ist, der es nicht mehr erlaubt Gegenstände in ihm zu lagern, ohne eine Beschädigung dieser zu riskieren. Auch Bewegungs- und Schutzkosten werden im Normalfall von der versichernden Gesellschaft übernommen, wenn Gegenstände zur Wiederbeschaffung oder zur Wiederherstellung von einem Ort an einen anderen bewegt werden müssen.
Die Zusatzklauseln
Versicherungsnehmern, welchen der bisher genannte Schutz ihres Hausrates nicht ausreichend erscheint können normalerweise so genannte Zusatzklauseln mit ihrem Versicherungsgeber vereinbaren und in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen.
So können beispielsweise auch Gegenstände, welche sich genau genommen nicht innerhalb des Hauses befinden, wie etwa Fahrräder mit in die Versicherung einbezogen und dadurch gegen Diebstahl und Sachbeschädigung geschützt werden.
Lesen Sie hier mehr dazu: Deckt die Haushaltsversicherung einen Fahrraddiebstahl ab?
Aber auch ein Schutz gegen Überspannung kann durch eine solche Zusatzklausel Anwendung finden. Dadurch können Schäden abgedeckt werden, die durch eine Überspannung elektrischer Geräte oder einen Kurzschluss entstehen können. Typischerweise entstehen solche Beschädigungen in Folge eines Blitzschlages.
Was die Versicherung nicht abdeckt
Um den Umsatz des Versicherungsunternehmens und damit das garantierte Handeln in einem echten Versicherungsfall gewährleisten zu können werden einige Ausschlüsse bereits vor Abschluss der Hausratsversicherung festgelegt. Nur so kann sich der Versichernde außerdem effektiv vor einem Versicherungsbetrug schützen. Zu diesen ausgeschlossenen Tatbeständen gehört, unter anderem der Trickdiebstahl, bei dem der Dieb die Überraschung und damit Handlungsunfähigkeit des Opfers ausnutzt, um das Diebesgut zu erlangen.
Ebenso werden oft Feuchtigkeitsschäden, welche durch Schneefall eintreten von Hausratsversicherungen nicht abgedeckt. Desweiteren werden Bestandteile des Gebäudes, einfache Diebstähle und Sengschäden in der Regel, durch den Versicherungsgeber nicht geschützt. Hier gilt es sich als Versicherungsnehmer vorab ausführlich zu informieren, damit genau die Gegenstände, welche seiner Meinung nach besonderen Schutz benötigen, diesen auch in ausreichendem Maße erhalten.