Wann zahlt die Haushaltsversicherung bei Wasserschaden?

Da Wasserschäden zu den meist vorkommenden Schäden zählen, die bei den Versicherungen gemeldet werden, ist das eine berechtigte Frage. Ob und wann die Haushaltsversicherung einen Wasserschaden ersetzt, ist davon abhängig, wie, wodurch und wo der Schaden entstand. Näheres erfahren Sie im folgenden Text.

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Kurze Antwort

In der Regel gilt, dass Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat durch die Haushaltsversicherung beglichen werden.
Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude, sowie Wasserschäden die vom Nachbarn verursacht wurden, zahlt die Haushaltsversicherung nicht.

Generell gilt, die Haushaltsversicherung ersetzt Schäden, die an Möbeln sowie an anderen Sachgegenständen entstanden sind. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn nicht alle Umstände sind mit dieser Versicherung abgedeckt.

Schadensursache

Zahlende Versicherung

Eigenes Leitungswasser

Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung

Fremdes Leitungswasser

Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers

Abwasser

Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung

Hochwasser

Elementarschadenversicherung

Rückstau aus der Kanalisation

Elementarschadenversicherung

 

Lange Antwort

Sie haben soeben in kurzer Form erfahren, wann eine Haushaltsversicherung für einen Wasserschaden aufkommt. An dieser Stelle nennen wir Ihnen darüber hinaus Beispiel für Wasserschäden, bei denen eine Haushaltsversicherung zahlt. Zudem erklären wir Ihnen, welche Versicherungen für andere Wasserschäden aufkommen und was Sie im Fall eines Wasserschadens tun sollten.

 

Welche Wasserschäden zahlt die Haushaltsversicherung?

Einfach gesagt wird ein auftretender Wasserschaden durch die Hausratversicherung nur dann ersetzt, wenn er durch Austritt von Leitungswasser entstanden ist. Die Gründe dafür können verschieden sein. Bedeutend für die Versicherung ist aber nicht das Austreten des Wassers, sondern die Schäden die das Wasser am Hausrat verursacht hat.
Das bedeutet auch, dass die Versicherung bei solchen Fällen in Kraft tritt, wo das Leitungswasser von außen in den Hausbereich, in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat verursacht.

So zahlt die Haushaltsversicherung, wenn der Schaden am Hausrat oder beweglichen Mobiliar aufgrund eines Wasserschadens mit einer der folgenden Ursachen entstanden ist:

  • Leitungen für Trinkwasser
  • Abwasserrohre
  • sonstige Rohrsystem in der Wohnung
  • Anschlüsse von Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine
  • Warmwassersanlage
  • Heizungsanlage
  • Berieselungs- und Sprinkleranlagen

 

Welche Schäden werden durch die Haushaltsversicherung nicht gezahlt?

Im Prinzip werden die Wasserschäden nicht von der Haushaltsversicherung gezahlt, auf welche die zuvor genannten Kriterien nicht zutreffen. Das sind unter anderem Schäden mit folgenden Ursachen:

  • aufsteigendes Grundwasser
  • ein Aquarium verliert Wasser
  • undichtes Wasserbett
  • Überschwemmungen

 

Welche Versicherungen zahlen diese Schäden?

Weiterhin zahlt die Haushaltsversicherung keine Schäden, die nicht das bewegliche Mobiliar und den Hausrat betreffen. Die nachfolgenden Tabelle gibt Ihnen einen Überblick dazu, welche Schäden durch welche Versicherung abgedeckt sind:

Wasserschaden...

Zahlende Versicherung

am beweglichen Mobiliar und Hausrat

Hausratversicherung des Bewohners

an Wohnung und Gebäude

Wohngebäudeversicherung des Eigentümers

durch einen Nachbarn

Haftpflichtversicherung des Nachbarn

aufgrund von Naturkatastrophen oder Unwetter

Elementarschadenversicherung

 

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Gerade bei einem Wasserschaden ist ein schnelles Handeln notwendig. Sollte bei Ihnen ein Wasserschaden auftreten, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Wasserzufuhr schließen
Wenn möglich, sollten Sie sofort die Wasserzufuhr unterbrechen, die den Wasserschaden anrichtet. Schließen Sie hierzu die entsprechenden Absperrhähne. Reicht dies nicht aus, müssen Sie den Hauptwasserhahn schließen.

2. Strom abstellen
Wasser leitet bekanntermaßen sehr gut Strom. Damit es infolge eines Wasserschadens nicht zu einem Kurzschluss oder gar Bränden aufgrund der Elektrizität kommt, sollten Sie die Stromversorgung für den betroffenen Bereich am Sicherungskasten abschalten.

3. Wasser entfernen
Nach der Sicherung des betroffenen Bereichs, sollten Sie zunächst das Wasser beseitigen. Wischen Sie es hierzu mit trockenen Tüchern auf. Bei großen Wassermengen sollten Sie darüber hinaus die Feuerwehr verständigen. Diese kann mit speziellen Pumpen beim Absaugen von Wasser (z. B. aus Kellern) helfen.

4. Hausrat sichern
Wenn Sie das Wasser weitestgehend entfernt haben, sollten Sie Hausrat, der Schaden nehmen kann, aus dem Gefahrenbereich bringen. Das gilt beispielsweise für Teppiche, Stühle und Tische. Möbel, die sich nicht wegtragen lassen, sollten Sie erhöhen. Stellen Sie hierzu Kunststoffteile oder Styroporplatten unter.

5. Schäden fotografieren
Nun sollten Sie die Wasserschäden ganz genau dokumentieren. Fotografieren Sie hierzu einerseits den betroffenen Hausrat und schreiben Sie zum anderen alle Schäden auf. Bei den Fotos sollten Sie darauf achten, dass die Schäden von allen Seiten und aus allen Winkeln enthalten sind. Somit können Sie bei der Versicherung den Schaden besser nachweisen.

6. Wasserschaden der Versicherung melden
Zu guter Letzt sollten Sie den Wasserschaden Ihrer Versicherung mitteilen. Einige Versicherungen unterstützen Sie dann sogar bei der Trocknung, indem sie Ihnen einen Fachbetrieb für diese Aufgabe zur Seite stellen. Informieren Sie sich beim Einreichen des Schadens, welche Unterlagen Ihr Versicherer benötigt, damit der Fall möglichst zügig bearbeitet werden kann.

 

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Fazit – Wann zahlt die Haushaltsversicherung bei Wasserschaden?

Die Haushaltsversicherung bezahlt in der Regel fast alle Schäden die beim Hausrat durch Wasser hervorgerufen wurden.

Es ist empfehlenswert, vor dem Abschluss einer Haushaltsversicherung Informationen einzuholen, welche Fälle diesbezüglich im Vertrag ausgeschlossen sind.
Mit einer erweiterten Haushaltsversicherung ist man fast gegen alle Arten von Wasserschäden abgesichert.

Ausnahme: Bei vorsätzlich herbei geführten Schäden, greift keine Versicherung.

8 Gedanken zu „Wann zahlt die Haushaltsversicherung bei Wasserschaden?“

  1. Habe einen Wasserschaden in meinem Kellerabteil. Rohr defekt.
    Wer haftet für meine Sachen im Kellerabteil?
    Meine Haushaltsversicherung oder die des Vermieters?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Anita,

      es kommt darauf an, welches Rohr defekt ist und den Schaden versursacht. In der Regel gilt: Ihre Haushaltsversicherung kommt für die Schäden auf, falls der Schaden durch Ihre Trink- bzw. Abwasserrohre entstanden ist. Die Versicherung des Vermieters hingegen kommt auf, wenn andere Rohre, etwa die Rohre der Sanitär- bzw. Heizungsanlagen den Schaden versursacht haben.

      MfG Marcel von vergleich-haushaltsversicherung.at

      Antworten
  2. Hallo!

    Ich habe einen Schaden an einem meiner Schränke durch das Putzen des Backrohrs (Wasser musste runtergerunnen sein) bzw. durch das Auf- und Zumachen des Backrohrs beim Kochen (durch die Verdunstung)

    Kommt da die Versicherung auf?

    Danke

    Zahl

    Antworten
    • Hallo,

      wie im Artikel beschrieben, zahlt eine Haushaltsversicherung in der Regel nur für Wasserschäden, die durch Leitungswasser entstanden sind. Wir gehen also davon aus, dass in Ihrem Fall die Versicherung nicht zahlt. Fragen Sie zur Sicherheit jedoch bei Ihrem Versicherer nach, da es ja nach Vertrag Abweichungen geben kann.

      Antworten
  3. Wir haben soeben an der Wand komische Flecken entdeckt und nach vermehrten Suchen der Ursache gesehen, dass Wasser durch den Dachstuhl in die Vermazellplatten eingedrungen ist und nun bei der Wand raus kommt. Wer zahlt hier den Schaden, denn ist ja auch hier kein Eigenverschulden? Haushaltsversicherung haben wir erst voriges Jahr aufstocken lassen, aufgrund der ständige Hochwasser- und Unwetterwarnungen. Wird uns hier die Versicherung helfen? Wenn ja, was ist zutun, wenn nein, was ist dann zutun?

    Antworten
    • Hallo, die Haushaltsversicherung ersetzt Schäden, die an Möbeln sowie an anderen Sachgegenständen entstanden sind. Schäden an der Wohnung oder am Gebäude zahlt eine Haushaltsversicherung nicht. Wenden Sie sich zur Sicherheit mit Ihrer Anfrage an Ihre Versicherung.

      Antworten
  4. Hallo
    Ich habe einen Wasserschaden durch den Gartenwasserhahn im Schlafzimmer. hahn liegt hir an der Aussenwand. Dieser wurde 1m tief unter der gemauerten Terasse verlegt. Man müsste die gesamte Terasse aufreissen um den Schaden zu finden. zahlt dies die Versicherung?

    Antworten
    • Hallo, die Haushaltsversicherung ersetzt Schäden, die an Möbeln sowie an anderen Sachgegenständen entstanden sind. Schäden an der Wohnung oder am Gebäude zahlt eine Haushaltsversicherung nicht. Wenden Sie sich zur Sicherheit mit Ihrer Anfrage an Ihre Versicherung.

      Antworten

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