Sie machen gerade Ihre Steuererklärung und fragen sich, ob eine Haushaltsversicherung in Österreich steuerlich absetzbar ist? Hier erhalten Sie die Antwort. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Versicherungen sonst noch steuerlich absetzbar sind.
Doch Vornweg sei gesagt: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Steuerberater. Wir beantworten die Frage lediglich nach bestem Wissen sowie Gewissen.
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Kurze Antwort
Bis zum Jahr 2024, also der Steuererklärung für das Jahr 2020, können zahlreiche Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherung vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurde. Zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen zählen jedoch lediglich Personenversicherungen, nicht aber die Haushaltsversicherung. Eine Haushaltsversicherung ist somit nicht steuerlich absetzbar.
Lange Antwort
Sie haben nun in kurzer Form erfahren, dass für einen klassischen Arbeitnehmer die Haushaltsversicherung nicht steuerlich absetzbar ist. Jedoch gibt es zahlreiche freiwillige Versicherungen, die in der Steuerklärung geltend gemacht werden können. Hierunter fallen beispielsweise folgende Versicherungsprämien und -beiträge:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung auf Ableben
- Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente
- Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
Damit die Versicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden können, müssen Sie folgendes beachten:
- Der Versicherungsvertrag muss vor dem 01. Jänner 2016 geschlossen wurden bzw. bei der Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung muss der Antrag vor diesem Datum gestellt werden.
- Versicherungen können nur noch bis zum Jahr 2020 als Sonderausgabe abgesetzt werden.
- Eine freiwillige Höherversicherung kann steuerlich nicht geltend gemacht werden, wenn für die Beiträge bereits eine Pensionsvorsorgeprämie beansprucht wurde.
- Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
- Das Absetzen einer Kapitalversicherung von der Steuer kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Auszahlung der Versicherung Steuernachzahlungen mit sich ziehen.
Wichtig:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine bestimmte Versicherung als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen dürfe, sollten Sie im Zweifelsfall stets einen Steuerberater, einen Versicherungsfachmann oder das Finanzamt um Rat fragen.