Im Haushalt kann es schnell passieren, dass ein Glas zerbricht. Sei es ein Trinkglas, welches herunterfällt, oder die Fensterscheibe, weil ein Vogel dagegen geflogen ist. Hierdurch können Schäden in Höhe von mehreren hundert Euro entstehen. Deshalb stellen sich viele die Frage: Zahlt die Haushaltsversicherung bei Glasbruch? Diese möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten.
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Kurze Antwort
Die meisten Haushaltsversicherungen zahlen bei Glasbruch – auch bereits im Basis-Tarif. Allerdings sind davon nicht alle Gegenstände aus Glas versichert. In der Regel wird nur Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Spiegel oder Verglasung in der Haustür) bis zu einer im Vertrag festgelegten Quadratmeter-Zahl versichert. Nicht versichert sind hingegen Gebrauchsgegenstände aus Glas, wie etwa Trinkgläser oder Vasen.
Die folgende Infografik gibt Ihnen einen überblick zu den Glasschäden, welche im Normalfall in einer Haushaltsversicherung enthalten sind:
Lange Antwort
Sie haben nun in einer kompakten Variante erfahren, ob und wann eine Haushaltsversicherung für einen Glasbruch aufkommt. Im Folgenden möchten wir Ihnen nähere Informationen geben. Dazu gehen wir darauf ein, wann die verschiedenen Glasarten in welchen Umfang in einer Haushaltsversicherung enthalten sind.
Flachglas
Flachglas ist in nahezu jeder Haushaltsversicherung versichert. Die meisten Versicherer haben diese Schäden sogar im Basistarif enthalten. Allerdings gibt es üblicherweise Begrenzungen hinsichtlich der Fläche bis zu welcher Flachglas versichert ist. Diese finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Beispiele für Flachglas sind etwa Fensterscheiben, Glasscheiben in Türen, Spiegel, Scheiben in Vitrinen oder das Glas in einem Bilderrahmen.
Einige Versicherer bieten nicht nur Schutz von klassischem Glas an, sondern auch von Acryl- sowie Plexiglasscheiben. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie herausfinden, wenn die Police glasstoffähnliche Kunststoffe einschließt. In diesem Fall sind auch etwa Duschwände aus Plexiglas von der Versicherung geschützt.
Nicht als Flachglas versichert sind jedoch etwa Dachelemente aus Glas, Gewächshausdächer oder auch Geländer im Außenbereich des Hauses. Welche Flachgläser bei Ihrer Versicherung enthalten sind, lesen Sie deshalb am besten im Versicherungsvertrag nach.
Gebrauchsgegenstände aus Glas
Gebrauchsgegenstände aus Glas gehen wohl am schnellsten kaputt. Wer kennt es nicht, dass schnell einmal ein Trinkglas, ein Schälchen oder auch eine Vase aus der Hand gleitet und auf dem Boden in tausend kleine Teile zerspringt? Genau aus diesem Grund sind derarte Glasbrüche nicht in einer Haushaltsversicherung geschützt. Das gilt in der Regel auch für Brillen (siehe hier: Brille kaputt: Zahlt die Haushaltsversicherung?).
Displays und Bildschirme
Displays von Fernseher, Computer, Handy, Tablet und Co. zählen nicht zu dem Glas, welches durch eine Haushaltsversicherung geschützt ist. Hierfür benötigen Sie stattdessen eine spezielle Versicherung für Elektrogeräte. Diese übernehmen auch beim Displaybruch den Schaden oder wenn die Technik nicht mehr funktioniert.
Lesen Sie mehr dazu: Zahlt die Haushaltsversicherung einen kaputten Fernseher?
Notverglasung
In einigen Fällen kann ein Glas nicht direkt durch ein neues ersetzt werden. Das ist beispielsweise der Fall wenn es sich um eine Fensterscheibe handelt oder eine Verglasung in der Tür. Das ist meistens dann der Fall, wenn der Schaden nachts auftritt oder an Sonn- bzw. Feiertagen. Ein weiterer Grund kann sein, dass es sich um eine spezielle Verglasung handelt, die nicht sofort beschafft werden kann.
In all diesen Fällen kann eine Notverglasung vorgenommen werden. Durch diese wird verhindert, dass Niederschläge und andere Umweltfaktoren aufgrund des Glasbruchs in die Wohnung eindringen. Auch haben Diebe so einen erschwerten Zutritt.
Diese Kosten werden jedoch nicht in allen Fällen übernommen. Auch dies wird in der Regel explizit in der Police erwähnt.
Fazit – Glasbruch: Was zahlt die Haushaltsversicherung?
Im Text haben Sie erfahren, welche Glasschäden von einer Haushaltsversicherung gezahlt werden. Dabei ist Glasbruch nicht gleich Glasbruch. Und auch zwischen den einzelnen Policen gibt es große Unterschiede hinsichtlich der versicherten Glasbrüche sowie der maximalen Größe der kaputten Glasflächen.
Aus diesem Grund können wir nur einen Vergleich der verschiedenen Haushaltsversicherungen empfehlen. Mit diesem finden Sie eine Police, die sämtliche Ihrer Glasflächen versichert: