Ihre Brille ist kaputt und Sie fragen sich, ob die Haushaltsversicherung die Kosten zahlt? Dann sind Sie hier genau richtig. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, in welchen Fälle der Versicherer zahlt und in welchen nicht. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie im Schadensfall vorgehen sollten.
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Kurze Antwort
Wenn das Brillenglas zerbricht oder die Bügel der Brille verbogen werden, zahlt hierfür im Normalfall keine Haushaltsversicherung. Das liegt daran, dass die Versicherung lediglich den Haushalt und das bewegliche Mobiliar schützen soll. Anders sieht das Ganze aus, wenn die Wohnung abbrennt und die Brille darin auch oder wenn ein Dieb in die Wohnung einbricht und die Brille klaut. In jedem Fall sollten Sie jedoch in Ihrer Police nachsehen, ob diese Leistungen auch versichert sind. Ebenso sollten Sie ab einem bestimmten Wert der Brille darüber nachdenken, eine spezielle Brillen-Versicherung abzuschließen.
Lange Antwort
In kurzer Form haben Sie nun erfahren, ob eine Haushaltsversicherung für eine kaputte Brille aufkommt. Im Folgenden erklären wir darüber hinaus, in welchen Fällen ganz konkret eine Haushaltsversicherung zahlt, welche Versicherungen sonst für Schäden an einer Brille aufkommen und wie im Schadensfall vorzugehen ist.
Schadensursache wichtig
Eine Haushaltsversicherung zahlt Schäden des Hausrats sowie des beweglichen Mobiliars einer Wohnung. Hier spielt es eine entscheidende Rolle, wodurch der Schaden entstanden ist. Normalerweise werden Wasserschäden sowie Schäden durch Blitzeinschläge oder Brände versichert. Auch kommen Haushaltsversicherung für einen Diebstahl aus der Wohnung auf.
Eine Zusammenfassung der Schäden, die von einer Haushaltsversicherung geschützt sind, finden Sie in der folgenden Grafik:
Wird Ihre Brille also beispielsweise bei einem Diebstahl aus der Wohnung entwendet, haben Sie eine gute Chance auf Erstattung durch den Versicherer. Gleiches gilt etwa, wenn Ihre Wohnung einem Brand zum Opfer fällt und die Brille in der Wohnung verbrennt.
Doch Achtung: Eine Brille fällt nicht unter den Schutz bei Glasbruch. Dieser versichert nur Glasscheiben (z. B. in Fenstern). Vasen, Fernsehdisplays oder auch Brillen sind hier nicht eingeschlossen (siehe: Glasbruch: Was zahlt die Haushaltsversicherung?).
Unabhängig von unseren Ausführen sollten Sie jedoch in jedem Fall in Ihrer Police nachsehen, welche Schäden die Haushaltsversicherung abdeckt.
Lesen Sie mehr dazu: Was deckt eine Haushaltsversicherung ab?
Welche Versicherungen sonst zahlen
Tritt keine der genannten Schadensursachen zu, bei denen ein Haushaltsversicherung zahlt, kommen eventuell weitere Versicherungen infrage. Diese sind einerseits die Haftpflichtversicherung und zum anderen eine Brillenversicherung.
Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn eine versicherte Person (aus Versehen) die Brille einer anderen Person beschädigt. Welche Kosten hierbei versichert werden ist abhängig vom Alter der Brille un dem verursachten Schaden. Der Neupreis wird im Normalfall nur gezahlt, wenn die Brille nicht älter als 1 Jahr ist. Sonst wird lediglich der Zeitwert gezahlt. Wenn beispielsweise nur das Glas kaputt ist, dann wird auch nur der Ersatz dessen von der Versicherung übernommen.
Eine spezielle Brillenversicherung können Sie in der Regel direkt beim Optiker abschließen. Hier versichern Sie Ihre eigene Brille gegen Schäden. Die Zahlung der Versicherung verhält sich dabei ähnlich wie zuvor bei der Haftpflichtversicherung beschrieben.
So ist im Schadensfall vorzugehen
Ist ein Schaden an der Brille aufgetreten, sollten Sie sich zunächst an den Versicherer wenden und den Sachverhalt schildern. Dieser erklärt Ihnen, ob der Schaden versichert ist und wie Sie vorzugehen haben.
Im Normalfall bringen Sie die Brille im Anschluss zur Reparatur. Achten Sie hierbei darauf, dass auch nur der Schaden repariert wird. Nur diesen zahlt die Versicherung. Eine neue Brille wird in der Regel nicht bezahlt. Ist keine Reparatur möglich, erhalten Sie den Zeitwert der Brille erstattet.
Deshalb gilt: Heben Sie in jedem Fall die Rechnung auf – sowohl von der Uhr selbst als auch von der Reparatur. Ansonsten kann die Versicherung nicht nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind und welche Zahlung sie erhalten.
Sollten Sie die Rechnung vom kauf nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Wenden Sie sich in dem Fall an den Optiker, bei dem Sie die Brille erworben haben. Dieser sollte die Rechnung anhand Ihrer Kunden- und Brillendaten auffinden können.
Hallo!
Ich habe noch eine Frage zur Zeitwerterstattung einer Brille.
Meine Brille wurde vor 3 Jahren fast auf den Monat um € 440,– erworben.
Diese Brille würde nach heutigem Datum 22.06.2021 lt. Kostenvoranschlag des Optikers allerdings € 503,– kosten.
Die Versicherung bietet mir € 340,– an?!
Ist nicht bei einer Zeitwertkalkulation vom aktuellen NP auszugehen und dann auf die Benutzungsdauer zu amortisieren?
MfG Richard Krautgartner
Hallo Richard!
Ihre Aussage ist korrekt: Es wird der Anschaffungswert der Gebrauchsgegenstände bei der Zeitwerterstattung verwendet und auf die Nutzungsdauer verrechnet. Das gestaltet sich bei Brillen jedoch gar nicht so leicht, da hier eine differenzierte Betrachtung von Brillengläsern und Brillengestell vorgenommen wird.
Das Brillengestellt verliert aus Sicht einer Versicherung 10% bis 25% des Wertes pro Jahr (degressiv). Hinzu kommt ein Zustands-Abschlag abhängig vom Zustand der Brille VOR dem Schaden sowie einem Zustands-Aufschlag für die weitere Nutzbarkeit der Brillenfassung.
Brillengläser hingegen behalten ihren Wert. Die Errechnung aus diesen beiden Teilen (Wert der Brillenfassung unter Berücksichtigung der Abnutzung sowie Nutzbarkeit + Wert der Brillengläser) ergibt den Zeitwert.
Die Zahlung von 340 € durch ihre Versicherung ist entsprechend nicht abwegig. Am besten lassen Sie sich jedoch die Kalkulation der Kosten von ihrem Versicherer zukommen. Eventuell können sie dann nachvollziehen, wie er auf diesen Geldwert kommt.
MfG Marcel von vergleich-haushaltsversicherung.at
Hallo,
hätte bitte auch eine Frage,
wenn mein Sohn die Brille des Opas kaputt macht, zahlt das die Haushaltsversicherung?
Hallo Mira,
der von Ihnen genannte Schaden wird üblicherweise nicht von der Haushaltsversicherung bezahlt. Ggf. kommt allerdings Ihre Privathaftpflicht für die kaputte Brille auf.
MfG Marcel von vergleich-haushaltsversicherung.at