Zahlt die Haushaltsversicherung einen kaputten Fernseher?

Kaum etwas ist ärgerlicher als ein Fernseher, der ohne weiteres nicht mehr funktioniert. Oder ein Fernseher, der etwa aufgrund eines Blitzeinschlags kaputtgeht. Doch zahlt solche Schäden eine Haushaltsversicherung? In diesem Artikel erhalten Sie die Antwort. Hierbei gehen wir darauf ein, in welchen Fällen der Versicherer zahlt und in welchen nicht.   Kurze Antwort Eine Haushaltsversicherung … Weiterlesen …

Wer zahlt die Haushaltsversicherung? Mieter oder Vermieter?

Es soll Vermieter geben, die versuchen, möglichst alle aufkommenden Kosten des zu vermietenden Objektes auf ihre Mieter umzulegen. Das ist aus der Sicht der Vermieter mitunter verständlich, aber eben nicht erlaubt. Geht es allerdings um die Absicherung von Schäden im Objekt selbst bzw. das im Mietobjekt vorhandene Mobiliar, dann sieht die Sache grundlegend anders aus. … Weiterlesen …

Was ist eine erweiterte Haushaltsversicherung?

Eine erweiterte Haushaltsversicherung ist eine Art Zusatzversicherung die Gegenstände versichert, die bei einer normalen Haushaltsversicherung nicht mitversichert sind. Eine erweiterte Versicherung dieser Art greift bei Schäden, die durch höhere Gewalt, durch unvorhergesehene Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen ausgelöst wurden. Unter Umständen kann je nach Versicherungsart auch Versicherungsschutz bei Blitzschlag oder Starkregen … Weiterlesen …

Was deckt eine Haushaltsversicherung ab?

Bei einer Hausratsversicherung oder auch Haushaltsversicherung handelt es sich um eine Möglichkeit Gegenstände innerhalb des Hauses zu versichern. Eine solche Sachversicherung deckt demnach Schäden ab, die am Inventar eines Wohnobjektes durch unterschiedlichste Gefahren entstehen können. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick vermittelt werden, welche Schäden und Leistungen von dem Versicherungsgeber, im Normalfall übernommen und welche … Weiterlesen …

Wann zahlt die Haushaltsversicherung bei Wasserschaden?

  Kurze Antwort In der Regel gilt, dass Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat durch die Haushaltsversicherung beglichen werden. Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude, sowie Wasserschäden die vom Nachbarn verursacht wurden, zahlt die Haushaltsversicherung nicht. Generell gilt, die Haushaltsversicherung ersetzt Schäden, die an Möbeln sowie an anderen Sachgegenständen entstanden sind. Allerdings ist … Weiterlesen …

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